Sie sind zuständig für die Erstellung und Überprüfung der privatärztlichen Honorarabrechnungen auf Basis der medizinischen Dokumentation. Dabei unterstützen Sie Patienten und Mandaten bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber den Kostenträgern argumentativ. Sie beraten unsere Kunden gemäß dem Regelwerk der GOÄ.